Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen meist einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Es gibt aber auch Steuerbefreiungen.
Lies weiterSteuerlichen Neuerungen 2023
2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.
Lies weiterUmsatzsteuer: Strenge Formalismen beim Dreiecksgeschäft
Bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften muss der mittlere Unternehmer („Erwerber“) genau auf die geforderten Formalvorschriften achten.
Lies weiterEinsicht in das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Bis 2022 war die Einsicht in das Register für jedermann möglich. Durch ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) wurde diese Möglichkeit wieder aufgehoben.
Lies weiterVorsteuer-Erstattung an ausländische Unternehmer5
Die für die Erstattung von inländischen Vorsteuern an ausländische Unternehmer relevante
Verordnung wurde in einigen Punkten geändert. Unter anderem kommt es bei Vorsteuern aus
Kraftstoffen zu Einschränkungen bei der Vorsteuer-Erstattung.
Mitarbeiterentsendungen nach Großbritannien
Das von der EU und Großbritannien für die Zeit nach dem Brexit abgeschlossene
Handelsabkommen enthält Regelungen hinsichtlich der Ansprüche von Personen, die sich
vorübergehend in der EU oder Großbritannien aufhalten, dorthin ziehen oder dort arbeiten.
Ausländische Vermieter: Übergang der Steuerschuld und Veranlagung 2022
2022 wurde festgelegt, dass es bei der Vermietung von Grundstücken durch Unternehmer, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben, an andere Unternehmer ab 20.7.2022 nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt. Nun informiert das Finanzministerium (BMF) über die notwendigen Übergangsbestimmungen.
Lies weiterArbeitskräfteüberlassung: Abzugsteuer und Quellensteuerentlastung
Seit September 2022 gilt eine neue Verordnung, in der der Quellensteuerabzug und die Rückerstattung bereits gezahlter Abzugsteuer für nach Österreich überlassene Arbeitskräfte neu geregelt wird.
Lies weiterNicht vergessen: Diverse Meldungen sind im Februar fällig
Im Februar sind einige Meldungen durchzuführen, die nicht vergessen werden sollten. Die vorsätzliche Verletzung der Meldeverpflichtung ist nämlich als Finanzordnungswidrigkeit zu werten und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Lies weiterVerordnung zur Ermittlung von Steuerdaten bei Kryptowährungen
Der Finanzminister hat nun festgelegt, in welcher Form die Angaben des Steuerpflichtigen zu erfolgen haben und wie bei Erwerben derselben Kryptowährung in zeitlicher Aufeinanderfolge die Anschaffungskosten anzusetzen sind.
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