Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) gelten ausländische
Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten,
nur dann als inländische Unternehmer, wenn sie im Inland bzw. bei der Immobilie über eigenes
Personal für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügen, das zu
autonomem Handeln befähigt.
Verlängerung von Aufstellungs- und Firmenbuch-Offenlegungsfristen
Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs und AGs, müssen binnen spätestens fünf
Monaten nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss aufstellen und spätestens neun Monate
nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch (elektronisch) einreichen und
offenlegen.
Todesfallbeihilfe: Nicht-Aufnahme in Steuererklärung muss nicht strafbar sein
Todesfallbeihilfen der Ärztekammer sind einkommensteuerpflichtig. In einer aktuellen
Entscheidung stellte sich die Frage, ob es sich bei Nicht-Erklären einer Todesfallbeihilfe um eine
Abgabenhinterziehung handelt.
Vorsicht bei Kauf einer GmbH mit Verlustvorträgen
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass aufgrund eines Wechsels des
Unternehmensgegenstandes zusammen mit einem entgeltlichen Gesellschafter- und
Geschäftsführerwechsel die Verlustvorträge einer verkauften GmbH verloren gehen.
Immobilien: Geschenkt oder gekauft?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sah) ein entgeltliches Rechtsgeschäft erst dann gegeben,
wenn die Gegenleistung zumindest 75 % des Verkehrswertes der übergebenen Liegenschaft
beträgt. Diese Entscheidung sollte insbesondere bei der Übertragung von Immobilien im
Familienbereich berücksichtigt werden.
Begünstigte Sanierungsgewinnbesteuerung bei außergerichtlichen Sanierungen
Die Sanierungsgewinnbesteuerung wurde auf außergerichtliche Sanierungen ausgeweitet. Die
Regelung ist bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 anzuwenden.
Ökosoziale Steuerreform 2022
Neben dem neuen Investitionsfreibetrag und der Verlängerung der degressiven Abschreibung
wurden im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 folgende Änderungen beschlossen.
Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages
Der Investitionsfreibetrag von 10% bzw. 15% ist erstmalig auf nach dem 31.12.2022
angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter anzuwenden.
Degressive Abschreibung bis 31.12.2022 verlängert
Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht derzeit die Möglichkeit, eine maximal 30%-ige
degressive Absetzung für Abnutzung in Anspruch zu nehmen. Diese wurde um ein Jahr bis Ende
2022 verlängert.
Bescheide in der DataBox auch ohne E-Mail-Verständigung wirksam
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG) ist für die wirksame Zustellung eines Bescheids
alleine der Zeitpunkt entscheidend, in dem dieser in der DataBox von FinanzOnline einlangt.